Stammdatenblatt statt Rinderpass
Hier können Sie die
Information und
Rinderpass als PDF herunterladen
Seit 14.07.2007 ist die neue Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) in Kraft. Ein wesentlicher
Punkt ist der Wegfall des Rinderpasses in seiner bisherigen Form und die Einführung
des sogenannten Stammdatenblattes. Das LKV-Bayern hat die Umstellung auf das Stammdatenblatt
für Mitte Dezember 2007 geplant.
Was bleibt unverändert?
- Das Stammdatenblatt wird vom LKV wie bisher der Rinderpass nach Eingang einer
korrekten Geburtsmeldung automatisch an den Geburtsbetrieb geschickt.
- Das Stammdatenblatt hat das gleiche Format wie der Rinderpass (DIN A5) und hat ebenfalls
eine Vorder- und Rückseite.
Was ändert sich auf der Vorderseite?
- Angaben zum Datum der Schlachtung, Verendung oder Tötung (auf dem alten Rinderpass
unter 3.) entfallen.
- Angaben zum Prämienstatus (auf dem alten Rinderpass unter 4.) entfallen.
- Die Unterschrift des Geburtsbetriebes entfällt (auf dem alten Rinderpass unter 5.)
- Die Passnummer (Pass.-Nr.) ist vergleichbar mit der bisher aufgedruckten laufenden
Nummer und ist in Bayern auch auf der Rückseite zu finden. Die Pass-Nr. wird nicht
gespeichert und kann daher auch nicht zu Nachforschungen herangezogen werden.
Was ändert sich auf der Rückseite?
- Der Übernehmer eines Rindes trägt nur noch seine Registriernummer sowie das
Zu- und Abgangsdatum ein. Angaben zu Name, Anschrift und Unterschrift
entfallen.
- Unterschrieben werden muss das neue Dokument nur noch, wenn das Rind
mit der entsprechenden Ohrmarke Deutschland verlässt – also exportiert wird.
In diesem Fall unterschreibt lediglich der letzte Tierhalter in Deutschland (Exporteur)
das Dokument unter Punkt 4 auf der Rückseite.
Warum heißt das Stammdatenblatt gleichzeitig auch Rinderpass?
Weil das Stammdatenblatt automatisch zu einem Rinderpass wird, wenn
- sich alle dem Geburtsbetrieb folgenden Tierhalter auf der Rückseite eintragen und
- der letzte Tierhalter in Deutschland (Exporteur) auf der Rückseite unter Punkt 4
unterschreibt.
Für die Ausfuhr (Export) von Rindern wird in jedem Fall ein Rinderpass benötigt.
Warum sollte das Stammdatenblatt auch künftig das Tier begleiten?
Obwohl keine Verpflichtung mehr besteht, das Stammdatenblatt bei der Abgabe eines
Rindes mitzugeben oder sich als Halter auf Rückseite einzutragen, ist die Weitergabe
trotzdem ratsam und auch von Vorteil. Denn das Stammdatenblatt ermöglicht eine problemlose
und bestmögliche Vermarktung der Rinder.
Innerhalb Deutschlands:
Das Stammdatenblatt vereinfacht die Arbeitsabläufe bei Handels- und
Schlachtunternehmen
sowie bei den Tierkörperbeseitigungsanstalten und hilft damit Kosten
einzusparen.
Bei Ausfuhr in EU-Mitgliedsstaaten und Drittländer:
Liegt ein vollständig ausgefülltes Stammdatenblatt vor, kann ein Rind
jederzeit problemlos
exportiert werden. (siehe auch "Warum heißt das Stammdatenblatt
gleichzeitig auch Rinderpass?")
Stammdatenkorrektur:
Für die Berichtigung fehlerhafter Tierdaten gelten die bisherigen Regeln. Das Originaldokument
wird einem entsprechenden Vermerk auf der Vorderseite zur Korrektur an das LKV geschickt.
Der Geburtsbetrieb erhält dann ein neues Dokument.
Bestellung von Ersatzdokumenten
Auch bei der Ausgabe von Ersatzdokumenten wird nach den bisherigen Regeln verfahren.
- Das Rind muss seit mindestens 7 Tagen auf dem Betrieb des Bestellers angemeldet
sein.
- Es darf keine Tod- oder Schlachtmeldung vorliegen.
- Die Ausgabe von Ersatzdokumenten an Handels- oder Schlachtunternehmen ist nur mit
schriftlicher Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes möglich.
Was geschieht mit den alten Rinderpässen und Begleitpapieren?
- Vor dem 01.01.2008 ausgegebene Begleitpapiere und Rinderpässe behalten ihre Gültigkeit.
- Herkunftsnachweise sind grundsätzlich ungültig.
Müssen Tierdokumente weiterhin zur Archivierung an das LKV geschickt werden?
Nein, das LKV wird aber wie bisher eingesandte Dokumente (Begleitpapiere, Rinderpässe,
Stammdatenblätter) annehmen und elektronisch archivieren.
|